Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Immobiliengeschäft

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietungen bleiben
vorbehalten.

2 . Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen
Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst
bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Zuwiderhandlung verpflichtet zu
Schadensersatzleistungen in Höhe von 50 % der vereinbarten Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr, soweit eine Vereinbarung noch
nicht erfolgt ist, der ortsüblichen Vermittlungsgebühr, sofern uns nicht ein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
Die Entgegennahme von Verhandlungen führt zur Auftragserteilung und Anerkennung der vorstehenden bzw. nachstehenden
Bedingungen. Die Tätigkeit für den anderen Teil ist uns gestattet.

3. Eine Vorkenntnis über Objekte muss uns ohne schuldhaftes Zögern mitgeteilt werden. Bei Vorkenntnis der Objekte wird ferner
vereinbart, dass die Quelle der Vorkenntnis bei Mitteilung der Vorkenntnis offenbart werden muss. Wird etwa bestehende Vorkenntnis
nicht gemäß vorstehender Vereinbarung mitgeteilt, so entsteht der Vergütungsanspruch auch bei Vorkenntnis. Bei direkten
Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns Bezug zu nehmen.

4. Die Vermittlungsgebühr aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages. Der
Vergütungsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung
des Verfügungsrechts an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein
gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsübliche Vermittlungsgebühr ist ferner zu zahlen, wenn mit den von
uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren ein anderes Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte.

5. Unser Vergütungsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge
Anfechtung aufgehoben wird oder aus einem sonstigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig oder nichtig
gilt.

6. Von einem Vertragsabschluss muss auch nach Beendigung des Auftrages unverzüglich unter Angabe des Objektes, des
Vertragsschließenden und des Kaufpreises Mitteilung gemacht werden.

7. Wenn uns ein Alleinauftrag erteilt worden ist, sind direkte oder durch andere Makler genannte Interessenten an uns zu verweisen.
Der Auftraggeber haftet für die volle vereinbarte Vermittlungsgebühr.

8. Der uns erteilte Auftrag erfasst auch eine Änderung des Auftragsinhaltes. Wird statt des Ankaufes eine Vermietung oder Verpachtung
vereinbart, so ist bei Vertragsabschluss die hierfür ortsübliche Vermittlungsgebühr zu zahlen. Sofern binnen einer Frist von fünf
Jahren nach Abschluss des vorgenannten Rechtsgeschäftes mit dem von uns genannten Vertragspartner ein Kaufvertrag abgeschlossen
wird, so begründet dies für uns den Anspruch der für einen Kaufvertrag ortsüblichen Vermittlungsgebühr, wobei die gezahlte
Vermittlungsgebühr für die Vermietung in Anrechnung gebracht werden kann.

9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag. Auch unsere Rechte ergeben
sich aus dem BGB, es sei denn, die vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten andere Regelungen.

10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich
getroffen werden.

11. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Vorschriften sich als unwirksam erweisen. Eine etwa
unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von der
Geschäftsbedingung gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird. Eine Unwirksamkeit einer Geschäftsbedingung hat auf die
Wirksamkeit der anderen Geschäftsbedingungen keinen Einfluss.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel.

13. Sitz der GmbH ist Kiel, eingetragen beim Amtsgericht Kiel unter HRB 5126. Geschäftsführer ist Frank Dahmke.